Nebenkostenabrechnung – die Frist einhalten

Vermieter müssen spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums ihren Mietern eine Nebenkostenabrechnung vorlegen. Ist der Zeitraum z. B. das Kalenderjahr, endet die Frist für die Abrechnung 2017 bereits am 31.12.2018. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er grundsätzlich keine Nachzahlung mehr vom Mieter verlangen.

Gehen Sie auf Nummer sicher und überlassen die Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für Ihre Immobilie einfach uns: Fristgerecht, mietrechtskonform und ohne unnötige Kosten durch eine möglicherweise langjährige Vertragsbindung.

Egal ob Eigentumswohnung, Mietshaus oder Bürogebäude: Gerne möchten wir auch Sie mit unserer langjährigen Berufserfahrung unterstützen.

Jetzt kostenlos Angebot anfragen!