Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung kann vertraglich z. B. in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Sind keine solchen Regelungen im Mietvertrag getroffen worden, hat der Vermieter die Möglichkeit, eine Mieterhöhung zur Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel durchführen. Eine solche Mieterhöhung bedarf dann der Zustimmung des Mieters. Eine Mieterhöhung aufgrund von Sanierungsarbeiten wäre nur zulässig, wenn es sich dabei um Maßnahmen zur Modernisierung handelt, nicht bei reiner Instandsetzung. Grundlegende Formalien sind bei einer Mieterhöhung ebenso wichtig, denn werden diese nicht eingehalten, kann ein Anschreiben z. B. formell unwirksam sein. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass von jährlich einer Million Mieterhöhungen in Deutschland etwa ein Drittel rechtswidrig erfolgt. Gehe Sie auf Nummer sicher und überlassen uns als Experten die Erstellung Ihre Mieterhöhung!